Playmobil: Bauer mit Schweinen

Glückliche Schweine?

„Mastschweine“ aus konventioneller Haltung haben alles andere als ein „glückliches Leben“. Die Bio-Branche dagegen verspricht Fleischkonsum ohne schlechtes Gewissen, von „glücklichen Schweinen“ aus „artgerechter Haltung“. Das hört sich gut an, aber was steckt dahinter?

Das 100 Kilo-Schwein auf 2,3 Stallquadratmetern

In aller Regel unterscheidet sich das Leben von „Bio-Schweinen“ nicht wesentlich von dem anderer Schweine in der Tierindustrie. Zwar hat ein 100 kg schweres „Mastschwein“ „rechtlichen Anspruch“ auf mehr als doppelt so viel Platz wie ein Schwein in konventioneller Haltung (siehe Anhang III, Tabelle 1 der EG Ökoverordnung). Doch auch bei 2,3 qm (statt 0,75 qm) Platz pro Tier können die Schweine Liege-, Futter- und Kotplätze nicht sauber voneinander trennen. Auch im Bio-Stall besteht typischerweise die Innenfläche zur Hälfte aus Spaltenboden und die Wände aus trostlosem Beton.

Jenseits von grüner Wiese

Der vorgeschriebene Auslauf hat in den allermeisten Fällen auch nichts mit einer grünen Wiese zu tun. Der „Freilauf“ ist meist betoniert und überdacht. Suhlen, im Boden wühlen, Spielen und Neugierde befriedigen. All das gibt auch der Betonauslauf nicht her. Der einzige Unterschied zum Stallinneren: die Schweine haben einen begrenzten Ausblick nach außen und können ab und zu den Wind im Gesicht spüren.

„Abferkeln“ auf engstem Raum

Auch mit Bio-Siegel ist die bewegungslose Fixierung von Sauen in engen „Abferkelboxen“ einige Tage pro Jahr erlaubt. Schon nach 40 Tagen Säugezeit dürfen die kleinen Ferkel von ihren Müttern getrennt werden. Bio ist nicht ein glückliches Schwein, welches nach Herzenslust in Gewässern suhlen darf. Bio täuscht bewusst tierfreundliche Verbraucher*innen und gaukelt eine heile Nutztierwelt vor, wo keine ist.

Eingriffe am Tier

Das Kupieren der Schwänze, das Kastrieren und das Abschleifen der Eckzähne zählt zu den Standardverfahren in der konventionellen Schweinehaltung, obwohl solche Eingriffe nur im Einzelfall erlaubt sind. Damit sollen Verletzungen, die sich die Tiere durch Verhaltensstörungen auf Grund der Lebensbedingungen zuziehen, verhindert werden. Auch die EG-Okö-Verordnung lässt solche Eingriffe „in Einzelfällen“ zu und die Genehmigungspraxis für solche „Einzelfälle“ ist nicht deutlich anders, als bei konventionellen Betrieben.

Stand: 10/2021 | Text: © Animal Rights Watch e.V. | Bilder: © Animal Rights Watch e.V.

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